Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FRIKO Mechanik AG
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen für alle Lieferungen der FRIKO Mechanik AG zur Anwendung. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, diese werden mit FRIKO Mechanik AG schriftlich vereinbart.
2 Angebote
Angebote sind 30 Tage ab dem Belegdatum gültig oder nach der im Angebot festgehaltenen Gültigkeit. Bei Teilmengen-Bestellungen behalten wir uns Preisanpassungen vor. Der Vertrag mit dem Kunden ist mit der Auftragsbestätigung durch FRIKO Mechanik AG geschlossen. Darin wird der Vertragsinhalt abschliessend definiert, auch wenn die Auftragsbestätigung von einer allfälligen Bestellung des Kunden abweicht, sofern der Kunde gegen die Auftragsbestätigung nicht umgehend interveniert.
3 Preise / Konditionen
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST) und sind in Schweizer Franken angegeben. Die MWST wird auf den Verkaufsbelegen und der Rechnung separat ausgewiesen. Verpackungskosten werden nach Aufwand verrechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Verpackungen können nicht zurückgenommen und gutgeschrieben werden, mit Ausnahme von Mehrweg-Gebinde.
4 Lieferfristen / Liefertermine
Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd und sind Lieferziele. Der Kunde hat in allen Fällen bei Nichteinhaltung eine angemessene Frist zur Lieferung anzusetzen. FRIKO Mechanik AG gelangt erst mit dem unbenützten Ablauf dieser Frist in Verzug.
5 Lieferbedingungen
Abholungen bzw. Lieferungen erfolgen in der Regel mit unserem eigenen Fuhrpark. Für Abholungen bzw. Lieferungen wird ein Transportkostenanteil verrechnet. Für Lieferungen per Post werden die Verpackungskosten nach Aufwand und die Portokosten verrechnet.
6 Prüfung der Ware / Beanstandungen / Mängelrüge
Der Kunde ist gehalten, die Ware nach Empfang umgehend zu prüfen. Transportschäden sind FRIKO Mechanik AG sofort, spätestens innert 5 Tagen schriftlich nach Empfang mitzuteilen. Mängel, welche bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind FRIKO Mechanik AG umgehend, spätestens innert 5 Tagen nach Bekanntwerden oder dem Zeitpunkt an dem der Kunde den Mangel hätte kennen können, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine form- und fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt.
7 Haftungsbeschränkung
Die FRIKO Mechanik AG haftet im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Für Mangelfolgeschäden, insbesondere aus Betriebsunterbruch und entgangenem Gewinn, wegen Verletzung vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten sowie aus Gewährleistung, haftet FRIKO Mechanik AG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8 Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tage netto oder der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Wenn der Kunde in Verzug ist, kann FRIKO Mechanik AG weitere Leistungen zurückbehalten, Vorauszahlung verlangen oder von noch nicht erfüllten Bestellungen zurücktreten. FRIKO Mechanik AG kann mit Behörden oder Unternehmen, die Kreditauskünfte erteilen oder sich mit Forderungseinzug befassen, Daten austauschen oder übergeben, sofern dies zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt.
9 Datenschutz
Die FRIKO Mechanik AG verpflichtet sich, die im Rahmen der Aufträge erhaltenen Angaben über den Kunden und der bereitgestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln und zu verwenden. Gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Überwachungsbehörden sind dabei ausgenommen.
10 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist die Stadt St. Gallen, Schweiz.
Sevelen SG, 16.11.2022